Die Schuldnerberatungsstellen in Geltow und in Potsdam gegenüber dem Filmpark Babelsberg

Herzlich willkommen auf unserer Netzseite. Hier erfahren Sie in wenigen Worten, was Sie von uns erwarten können:

1. Rechtlich fundierte Beratung im Rahmen des Schuldenbereinigungsverfahrens über Ihre Optionen hinsichtlich der Schuldenbereinigung und -reduzierung in Ihrem speziellen Fall.

2. Lösung Ihrer vielfältigen Probleme, die die Insolvenznähe und die vielen Schulden mit sich bringen.
Wir folgen dem Prinzip der sozialen Schuldnerberatung, beraten Sie also umfassend im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens, nicht nur über den direkten Weg in die Insolvenz. Und wir finden Lösungen, wo andere keine finden.

3. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben, ist die Beratung im Rahmen des Schuldenbereinigungsverfahrens, die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens und die Ausstellung der Bescheinigung, mit der Sie die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen können, für Sie kostenlos. Vorausgesetzt, Sie sind zahlungsunfähig oder die Zahlungsunfähigkeit droht Ihnen. Die Zahlungsunfähigkeit wird nachgewiesen durch Vorlage eines Protokolls über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beim Gerichtsvollzieher oder des Bescheides, dass Sie staatliche Leistungen (ALG II, Sozialhilfe [im Volksmund Hartz IV genannt]) erhalten. Haben Sie nichts von beidem, erstellen wir gemeinsam einen Überschuldungsstatus (Ausgaben und Einnahmen werden gegenübergestellt).
Beratung ohne Schuldenbereinigungsverfahren ist nicht kostenlos, da das Land Brandenburg Kosten für die Tätigkeit des Vereins nur dann übernimmt, wenn nach Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens eine Bescheinigung über das Scheitern des Verfahrens ausgestellt werden kann oder wenn mit den Gläubigern eine Einigung erzielt werden konnte.

4. Neben den erwähnten Leistungen für Verbraucher erbringen wir diese auch für Selbständige, die ins Regelinsolvenzverfahren müssen. Allerdings können diese nicht kostenlos erbracht werden, da das Land Regelinsolvenzen nicht bezahlt.

5. Wir lassen Sie nicht warten. Unsere Arbeit ist so organisiert, dass Sie sofort zeitnahe Termine bekommen. Beratungstermine können Sie ohne Anstehen per E-Mail oder per Telefon unter der Nummer 01520 294 7895 (falls nicht erreichbar, dann unter: 0177 249 1486) vereinbaren.

Öffnungszeiten: Dienstags 10.00 - 17.00 Uhr und Donnerstags 16.00 - 18.00 Uhr, an den übrigen Tagen nach Vereinbarung.

6. Zur Vermeidung von Mißverständnissen und aus erstmaligem Anlass sei auf Folgendes hingewiesen: In komplexeren Fällen, die Schuldnerberatungsstellen nicht bearbeiten (können) vermitteln wir, unabhängig vom Vereinsangebot der kostenlosen außergerichtlichen Schuldenbereinigung, anwaltliche Hilfe gegen angemessene Vergütung auf der Basis einer Honorarvereinbarung, wenn Sie das wünschen.

Wenn Sie also Ihre Verzweiflung über Ihr Schuldnerdasein loswerden, endlich wieder frei atmen und ein neues Leben ohne Schulden beginnen wollen, wenn Ihnen die Anrufe der Gläubiger(-vertreter) bzw. die Besuche der Gerichtsvollzieher auf die Nerven gehen, dann wenden Sie sich an uns. Wenn das Geld vorne und hinten nicht mehr reicht, kommen Sie zu uns. Es ist einfacher, als Sie denken. Machen Sie es jetzt. Wir helfen Ihnen.

Licht kommt ins Dunkel - Schuldenfrei Brandenburg e.V.

Im Beratungsgespräch prüfen wir, welche Möglichkeit der Entschuldung die Beste für Sie ist und wie Ihr Vermögen weitestgehend erhalten werden kann. Meistens geht es ohne Insolvenzverfahren.

Warten Sie nicht länger. Beratungstermine erhalten Sie nach Vereinbarung.Telefon: 0177 2491486 Was uns von vielen anderen Beratungsstellen unterscheidet, ist, dass wir Ihre Situation juristisch fundiert prüfen, zur Bewahrung Ihrer Vermögenswerte die Verbraucherinsolvenz als letztes Mittel betrachten und vorher mit Ihren Gläubigern Vergleichsgespräche führen, sofern der Erfolg dieser Verhandlungen voraussehbar ist. Inwieweit Vergleichsbereitschaft bei den Gläubigern vorhanden ist, wird sehr kurzfristig innerhalb des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens geklärt, damit keine wertvolle Zeit verloren geht und direkt anschließend, nach dem Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens die Insolvenz beantragt werden kann.

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