In den moderen, lichtdurchfluteten und sauberen Räumen unserer Schuldnerberatungs-Geschäftsstelle gegenüber vom Filmpark Babelsberg werden Sie als Schuldner rechtlich fundiert beraten und Ihre vielfältigen Probleme, die die Insolvenznähe, die Schuldenfalle und die vielen Schulden mit sich bringen, gelöst. Wir verwirklichen das Prinzip der sozialen Schuldnerberatung, beraten Sie also rundum.
Die Beratung und die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern bzw. das vorgerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren sind für Sie kostenlos, wenn Sie zahlungsunfähig sind oder die Zahlungsunfähigkeit droht.

Was uns von vielen anderen Beratungsstellen unterscheidet, ist, dass wir vor dem Beginn des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens Ihre Situation juristisch fundiert prüfen und nicht von vorneherein auf das Insolvenzverfahren zusteuern. Zur Bewahrung Ihrer Vermögenswerte betrachten wir die Beantragung des Insolvenzverfahrens als letztes Mittel und führen vorher mit Ihren Gläubigern ernsthafte Vergleichsgespräche. Sofern Erfolge dieser Verhandlungen erkennbar sind. Will ein Gläubiger die ihm ausgestreckte Hand nicht annehmen, wird das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren planmäßig und schnell durchgeführt und Sie erhalten die Erklärung, dass das Verfahren gescheitert ist. Inwieweit Vergleichsbereitschaft bei den Gläubigern vorhanden ist, wird sehr kurzfristig geprüft, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.

Außergerichtliche Verhandlungen mit den Gläubigern helfen meist weiter und bieten die günstigste Möglichkeit der Entschuldung. Das Insolvenzverfahren ist nur die zweitbeste Lösung.
Denn Sie zahlen bei erfolgreichen außergerichtlichen Verhandlungen mit den Gläubigern keine Gerichts- und Treuhänder- bzw. Insolvenzanwaltskosten. Und die Vergleiche sind genauso gut, wie die, die im Insolvenzverfahren (Verbraucher- oder bei Selbständigen mit Angestellten: normales Insolvenzverfahren) erzielt werden. Sie ermöglichen also auch die Entschuldung innerhalb von 3 Jahren.

Gleichzeitig kümmern wir uns um ein sogenanntes P-Konto, damit Sie vor Pfändungen geschützt sind.

Ist dies nicht der Fall, so schließt sich danach die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (im Volksmund auch Privatinsolvenz genannt) und die Stellung des Insolvenzantrages beim zuständigen Amtsgericht an, das dann seinerseits ein Schuldenbereinigungsverfahren durchführt und nach dessen Scheitern den Treuhänder einsetzt, der Sie während der sogenannten Wohlverhaltensperiode, in der Sie einen Großteil ihrer Schulden abbezahlen müssen, begleitet.

Am Ende der Wohlverhaltensperiode steht die Restschuldbefreiung, d.h., die nach sechs Jahren noch verbleibenden Schulden werden Ihnen vollständig erlassen, wenn Sie Ihren Obliegenheiten nachgekommen sind und keine Schulden aus strafbaren Handlungen (zum Beispiel Betrug, Unterschlagung) haben. Sollten Sie in der Lage sein, binnen dreier Jahre 35% Ihrer Schulden bei jedem Gläubiger zu tilgen, wird bereits nach dieser Zeit die Restschuldbefreiung ausgesprochen. Auch hierüber beraten wir Sie.